JAZZ RLP Auftrittsförderung 2023
Endlich geht’s los: Zur Förderung der rheinland-pfälzischen Jazz-Szene, sollen in einem ersten Testlauf bis zu 10 Auftrittsförderungen im Zeitraum Oktober 2023 bis Februar 2024 vergeben werden.
Warum? Wir sind davon überzeugt, dass sich unsere lebendige und qualitative Jazzszene sich durch weiteren Auftrittsmöglichkeiten und einer besseren Vergütung weiterentwickeln kann. Das gilt besonders für talentierte Nachwuchsbands und Einzelkünstler*innen der rheinland-pfälzischen Jazzszene .
Die Auftrittsförderung soll ein Instrument zur nachhaltigen Entwicklung der rheinland-pfälzischen Jazzszene, insbesondere innerhalb des Landes, sein. Hierdurch profitieren nicht nur die auftretenden Bands, sondern auch die Veranstalter, ganz gleich ob Club oder Festival.
Förderfähig sind aber auch Auftritte rheinland-pfälzischer Bands und Einzelmusiker*innen im nationalen und internationalen Bereich.
Bewerbungsvoraussetzung
- Antragsteller*innen können Bands oder Einzelkünstler*innen sein, die ihren Wohnsitz in der Mehrzahl in Rheinland-Pfalz haben oder einen konkreten Bezug zum Land nachweisen.
- Die Band bzw. die Einzelkünstlerin/der Einzelkünstler muss über ein kreatives und musikalisches Potential verfügen und eigene Kompositionen live präsentieren.
- Der zu fördernde Auftritt darf nicht kürzer als 30 Minuten sein und muss in der Öffentlichkeit stattfinden.
- Ein schriftlicher Nachweis des Veranstalters (Vertrag oder Vereinbarung mit Club oder Festival) ist erforderlich. Darin müssen Ort, Datum und die Auftrittsdetails (Gage/ Deal/ weitere Bands etc.) benannt sein.
- Die Auftrittsförderung adressiert insbesondere den musikalischen Nachwuchs. Junge Musiker*innen und Newcomerbands des Landes RLP werden von der Jury besonders berücksichtigt.
Auswahlverfahren
Die Auswahl erfolgt über eine von JAZZ RLP berufene Fachjury.
Die Antragsfrist für den Zeitraum Oktober 2023 bis Februar 2024 wurde bis 15.10.2023 verlängert. Unmittelbar nach der Jurysitzung werden die ausgewählten Fördernehmer*innen über die nächsten Schritte informiert.
Die Bewerbung für die Auftrittsförderung erfolgt ausschließlich über das entsprechende Antragsformular und per Mail an post@jazz-rlp.com
Mitglieder des Vorstands JAZZ RLP sind von der Fördermaßnahme ausgeschlossen.
Förderverfahren & Förderbedingungen
Förderfähig sind Einzelauftritte in RLP mit bis zu 250 € Zuschuss. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Gage oder einen Gagenersatz.
Die Fördernehmer*innen sind dazu verpflichtet, auf die Förderung durch JAZZ RLP in geeigneter Form hinzuweisen. Dies geschieht – wenn möglich – durch Abdruck des JAZZ RLP Logos auf den Werbemitteln für die Veranstaltung und/oder durch entsprechende Nennung von JAZZ RLP auf social media Beiträgen der Band bzw. der Künstlerin/des Künstlers (Facebook, Instagram etc.).